Als Fachanwalt für Arbeitsrecht ...
... besteht seine Aufgabe in Ihrer fachkompetenten Beratung und Vertretung bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen.
Er begleitet Sie z.B. beratend bei Verhandlungen um Aufhebungsverträge, Abfindungen und Rechtsansprüche nach Kündigung.
Als Ihr Anwalt streitet er für Sie für "Ihr gutes Arbeitsrecht" vor dem Arbeitsgericht und außergerichtlich mit Ihrem "Gegenüber".
Beachten Sie auch RA Marquards kostenlose Informationen zum Arbeitsrecht:
Ratgeber und Infoseiten Arbeitsrecht:
Übersichtliche Darstellung des Arbeitsrechts von der Einstellung in einen neuen Job bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Erste Schritte und weitere Maßnahmen nach Erhalt einer arbeitgeberseitigen Kündigung.
Rechtsanwalt Daniel Marquard ist:
Bereits 2001 erhielt er von der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg die Befugnis, den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht zu führen.
Schon vorher war er im Studium und der anwaltlichen Praxis vorwiegend mit dem Arbeitsrecht befasst und hauptsächlich bei Arbeitsrechtsproblemen von Arbeitnehmern tätig.
Bedingungen für die Zulassung als "Fachanwalt für Arbeitsrecht" sind für alle Anwälte für Arbeitsrecht:
Bereits 2007 wurde RA Daniel Marquard von der Freien und Hansestadt Hamburg zum Berater der öffentlichen Rechtsauskunfts- und Vergleichsstelle im Bereich Arbeitsrecht ernannt.
Dort ist er seither - wie auch andere Anwälte für Arbeitsrecht - regelmäßig für mehrere Stunden monatlich ehrenamtlich für alle Arbeitsrechtsprobleme von Arbeitnehmern tätig.
Die Aufgaben und Tätigkeitsfelder der Öffentlichen Rechtsauskunft in Hamburg entnehmen sie am besten direkt der ÖRA-Website.
Die Auswahl der dort tätigen Beraterinnen und Berater wird dort wie folgt beschrieben:
"Die Beraterinnen und Berater der ÖRA sind im Hauptberuf Richterinnen und Richter, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte oder Verwaltungsjuristinnen und -juristen. Sie kennen sich in dem von ihnen betreuten Rechtsgebiet aufgrund langjähriger Berufserfahrung gut aus."
Rechtsanwalt Marquards Zusatzausbildung zum Mediator befähigt ihn, die Interessenlage beider Seiten zu erkennen und in Vergleichsverhandlungen für seine Mandanten zu nutzen.
Zeitaufwendige und kostenintensive Arbeitsgerichtsprozesse werden so häufig vermieden.
Ein Mediator unterstützt Streitparteien neutral und allparteilich dabei, eigenverantwortlich Lösungen für ihre Konflikte zu finden.
Als Ihr Anwalt für Arbeitsrecht ist RA Marquard natürlich Ihr einseitiger, engagierter und parteiischer Interessenvertreter!
Als Mediator ist RA Marquard auch dazu ausgebildet, schnell die Interessen und Anliegen beider Parteien zu erkennen. Grundlagen dafür sind kommunikationstheoretische und auch psychologische Fertigkeiten, die in einer Zusatzausbildung erlernt werden müssen.
Seine Fähigkeiten als Mediator lassen ihn in seiner Tätigkeit als Anwalt für Ihr Arbeitsrecht Vergleichsmöglichkeiten und "Schmerzgrenzen" schnell erkennen. So sind optimale Ergebnisse mit wenig Zeit- und Nervenaufwand möglich!
RA Marquards Hauptaufgaben sind:
Ist ein Arbeitnehmer länger als 6 Monate in einem Betrieb mit mehr als 10 Arbeitnehmern tätig, gilt das Kündigungsschutzgesetz. Der Arbeitgeber benötigt dann zum Ausspruch einer Kündigung einen Kündigungsgrund.
Kündigungsgründe nach § 1 Abs. 2 KSchG sind:
Rechtsanwalt Marquard führt für Sie die Kündigungsschutzklage!
Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung versteht er es, Kündigungsschutzklagen zügig und mit dem bestmöglichen Ergebnis zu beenden.
Auf unseren Ratgeberseiten für Arbeitsrecht finden Sie verständliche Informationen zum arbeitsgerichtlichen Klagverfahren und auch der Kündigungsschutzklage unter "Klage Arbeitsgericht".
Bei Aufhebungsverträgen müssen bestimmte Formulierungen und Bedingungen (z. B. Einhaltung von Kündigungsfristen) beachtet werden.
Ansonsten kann es zu Schwierigkeiten bei der Arbeitsagentur führen, wie z. B. Sperrfristen oder Anrechnung von Abfindungen etc.
Rechtsanwalt Marquard formuliert Ihre Aufhebungsverträge rechts- und sperrzeitsicher!
Sogenannte Sprinterklauseln ermöglichen bei langfristigen Aufhebungsverträgen auch eine frühere Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit gleichzeitiger Erhöhung der Abfindung.
Auf unseren Ratgeberseiten für Arbeitsrecht finden Sie verständliche Informationen zu Risiken und Vorteilen von Aufhebungsverträgen unter "Aufhebungsvertrag | Risiko?".
Gegen weit verbreitete Meinung gilt meistens:
Abfindungen werden in der Regel nach geschickten Vertragsverhandlungen in Aufhebungsverträgen vereinbart und ergeben sich nur in seltenen Fällen aus dem Gesetz.
Rechtsanwalt Marquard verhandelt für Sie die angemessene Abfindung in Aufhebungsverträgen!
Abfindungen werden nämlich meistens für einen "Freikauf" des Arbeitgebers vom Risiko eines Kündigungsschutzprozesses gezahlt.
Auf unseren Ratgeberseiten für Arbeitsrecht finden Sie verständliche Informationen zu Abfindungen und Auswirkungen auf Arbeitslosengeld und Einkommenssteuer unter "Abfindung | Was beachten?".
Der Arbeitsvertrag regelt, ob der Arbeitnehmer Anspruch auf Überstundenzuschläge, Gehaltszuschläge, Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld etc. hat. Bei Tarifbindung sind solche Ansprüche grundsätzlich im Tarifvertrag geregelt.
Ansprüche auf solche Zahlungen können sich auch aus betrieblicher Übung oder Gleichbehandlungsgrundsätzen ergeben. Teilweise verrechnen Arbeitgeber Weihnachtsgeld und Überstundenzuschläge mit dem regulären Gehalt, um den Mindestlohn zu erfüllen.
Rechtsanwalt Marquard prüft für Sie, ob Ihnen Ihr Arbeitgeber den richtigen Lohn zahlt!
Wenn sich Bedenken gegen die Einhaltung der Mindestlohnbestimmungen, von Tarifverträgen oder betrieblicher Übung ergeben, setzt RA Marquard Ihre Zahlungsansprüche vor dem Arbeitsgericht für Sie durch.
Auf unseren Ratgeberseiten für Arbeitsrecht finden Sie verständliche Informationen zu Gehalt, Lohn, Sonderzahlungen und Mindestlohn unter "Vergütung | Lohn | Gehalt".
Der Arbeitgeber hat ein Arbeitszeugnis formell richtig zu erstellen. So ist das Zeugnis mit dem Beendigungstag des Arbeitsverhältnisses zu datieren.
Inhaltlich hat das Arbeitszeugnis die Arbeitsaufgaben korrekt aufzulisten und die arbeitsvertraglichen Leistungen zu bewerten. Mit unglücklichen Zeugnisformulierungen kann die Arbeitsleistung auch unbeabsichtigt als mangelhaft bewertet werden.
Rechtsanwalt Marquard überprüft Ihr Arbeitszeugnis auf versteckte "Schlechtnoten" und lässt das ggf. korrigieren!
Beispiel:
Die Zeugnisformulierung
"hat die übertragenen Aufgaben stets zur vollen Zufriedenheit erledigt und unseren Anforderungen und Erwartungen in jeder Hinsicht entsprochen“entspricht z.B. einer sehr guten Beurteilung.
Dass eine gut aussehende Beurteilung verdeckt aber auch ganz andere Aussagen enthalten kann, erfahren Sie auf unserer Ratgeberseite "Arbeitszeugnis | Zeugniscodes".
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Kanzlei Damm • Marquard
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