Was wir als Ihre Anwälte im Familienrecht für Sie tun können:
Bei Ihrer Scheidung ...
... können wir Ihnen den schnellsten und
kostengünstigsten
Weg zum Scheidungsbeschluss zeigen. Wenn Sie uns dafür gar nicht brauchen, werden Sie das auch erfahren!
... helfen wir Ihnen kostengünstig bei der formgültigen Formulierung Ihrer Scheidungsfolgenvereinbarung helfen. Dabei moderieren wir auf Wunsch gern die
Abwicklung über einen ggf. notwendigen Notarvertrag im direkten Kontakt zu Ihrem Notar. Für die Auswahl können wir auch Empfehlungen abgeben.
... dürfen wir zwar keine "
gemeinsamen Anwälte" für beide Eheleute sein.
Trotzdem können wir aber zuverlässig mit Ihnen abklären, ob und in welchem Umfang
zwei Anwälte für Ihre Ehescheidung notwendig sind. Wenn keine inhaltlichen familienrechtlichen
Streitfragen bestehen, dürfen wir auch Ihr/e/n Ehepartner/in im
Scheidungsverfahren
begleitend betreuen, Papiere einreichen und über die Verfahrensabläufe am Familiengericht informieren.
In Ihrem Trennungsjahr ...
... beantworten wir Ihnen die ersten drängenden Fragen zum Familienrecht, z.B. nach Steuerklassenänderung, Versicherungsfragen, Trennungsbrief, Wohnungsnutzung, etc.
... helfen wir Ihnen bei der familienrechtlichen Auseinandersetzung mit Ihrem Ehepartner um Unterhalt, Ehewohnung, Sorgerecht und Umgangsregelungen.
... bereiten wir mit Ihnen und für Sie die Scheidung vor, indem wir Sie bei der Arbeit um eine sinnvolle Trennungs- und Scheidungsfolgenregelung beraten und vertreten.