Was ich als Ihr Anwalt im Familienrecht für Sie tun kann:
Bei Ihrer Scheidung ...
... kann ich Ihnen den schnellsten
und
kostengünstigsten
Weg zum Scheidungsbeschluss zeigen. Wenn Sie mich dafür gar nicht brauchen, werden Sie das auch
erfahren!
... helfe ich Ihnen bei der formgültigen Formulierung Ihrer Scheidungsfolgenvereinbarung. Dabei
moderiere ich auf Wunsch gern die
Abwicklung über einen ggf. notwendigen Notarvertrag im direkten Kontakt zu Ihrem Notar.
... darf ich zwar keine "
gemeinsamer Anwalt" für
beide Eheleute sein.
Trotzdem kann ich zuverlässig mit Ihnen abklären, ob und in welchem Umfang
zwei Anwälte für Ihre Ehescheidung notwendig sind. Wenn keine inhaltlichen familienrechtlichen
Streitfragen bestehen, dürfen wir auch Ihr/e/n Ehepartner/in im
Scheidungsverfahren
begleitend betreuen, Papiere einreichen und über die Verfahrensabläufe am Familiengericht informieren.
In Ihrem Trennungsjahr ...
... beantworte ich Ihnen die ersten drängenden Fragen zum Familienrecht, z.B. nach Steuerklassenänderung, Versicherungsfragen,
Trennungsbrief, Wohnungsnutzung, etc.
... helfe ich Ihnen bei der familienrechtlichen Auseinandersetzung mit Ihrem Ehepartner um Unterhalt,
Ehewohnung, Sorgerecht und Umgangsregelungen.
... bereite ich mit Ihnen und für Sie die Scheidung vor, indem ich Sie bei der Arbeit um eine sinnvolle
Trennungs- und Scheidungsfolgenregelung berate und vertrete.