Bei Rechtsberatung und außergerichtlicher Vertretung haben Sie bei uns die Wahl:
Zusatzinfo:
Alles zum RVG finden Sie unter www.rechtsanwaltsgebuehren.de.
Die Entscheidung für ein Zeithonorar bei außergerichtlicher Beratung und Vertretung führt in der Regel (aber nicht zwingend) zu einem niedriegeren Honorar, als bei einer Abrechnung nach der gesetzlichen Gebührenordnung. Für gerichtliche Verfahren (Prozessmandate) ist eine Unterschreitung der gesetzlichen Gebühren jedoch nicht erlaubt. Die gesetzlich vorgeschriebenen Anwaltskosten stellen deshalb das Mindesthonorar dar. Wir rechnen Prozessmandate deshalb grundsätzlich nach diesem Mindestgebühren gemäß RVG ab (siehe unten unter "Prozessmandante".
Für unsere Beratungsleistungen berechnen wir Ihnen:
falls Sie sich für diese Abrechnungsvariante nach Zeitaufwand entscheiden. Dies entspricht einem Stundensatz von € 150,00 incl. MWSt/Stunde.
Für weitergehende außergerichtliche Tätigkeit (Korrrespondenz, Verhandlungen & Vereinbarungen mit Ihrem Gegenüber) berechnen wir Ihnen bei der Wahl des Zeithonorar-Modells:
Gern sprechen wir mit Ihnen aber auch über Vergütungsvereinbarungen bei höheren Streitwerten oder über erfolgsorientierte Vergütungen im Rahmen des rechtlich Möglichen.
Ihre Vertretung vor Gericht rechnen wir ausschließlich nach dem RVG = Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab.
Die evtl. für vorangegangene Tätigkeit nach Zeithonorar abgerechneten Gebühren rechnen wir nach den gesetzlichen Bestimmungen an, soweit eine Nichtanrechnung die fiktiv nach RVG berechneten Gesamtkosten übersteigen würde.
Sie zahlen maximal die gesetzliche Vergütung!
So können Sie sich also bei der Wahl der Abrechnungsmethode nicht vertun. Es wird bei uns nie teurer als das
Gesetz es vorgibt!
Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung
verfügen und ihr Vertrag eine Kostenübernahme durch die Versicherung
verspricht (im Familienrecht allerdings nur selten der Fall), übernehmen wir
für Sie die Einholung der Deckungszusage.
Nach Abschluss der Angelegenheit
rechnen wir direkt mit Ihrer Versicherung ab und belasten Ihnen ggf. nur
Ihre Selbstbeteiligung.
Wenn Sie in eingeschränkten wirtschaftlichen Verhältnissen leben, besteht die Möglichkeit, für unsere Leistungen in gerichtlichen Verfahren Prozesskostenhilfe (in Familiensachen = Verfahrenskostenhilfe) zu erhalten.
Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe bewirkt, dass wir unsere Leistungen meist sehr viel günstiger zur Verfügung stellen und der Staat diese reduzierten Kosten dann ganz oder teilweise als zinsloses Darlehen übernimmt. Ausführliche Informationen finden Sie beim Bundesjustizministerium.
Achtung Hamburger:
Bei uns in Hamburg gibt es diese staatliche Unterstützung nur für
Gerichtsverfahren. Außergerichtliche Anwaltstätigkeit (Beratung und Vertretung) wird nicht öffentlich gefördert.
In Hamburg können Sie sich für außergerichtliche Rechtsbetreuung aber an die
Öffentliche
Rechtsauskunft (ÖRA) wenden.
In Schleswig-Holstein oder Niedersachsen erhalten
Sie auch für außergerichtliche Anwaltstätigkeit Unterstützung. Beantragen Sie dafür bei Ihrem zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein.
Mail: info@damm-pp.de
Kanzlei Damm • Marquard
Pelzerstraße 4 | Nähe Rathaus
20095 H a m b u r g
Nutzen Sie gern auch unsere
Gebühren:
€ 25,00 bis 10 Minuten
danach € 2,50 je Minute |
€ 150,00 je Stunde
© 2001
Kanzlei Damm • Marquard