Achtung: Sperrzeitrisiko bei Aufhebungsverträgen!
Das größte Risiko eines Aufhebungsvertrages liegt in der möglichen
Auswirkung auf das Arbeitslosengeld:
Ein Aufhebungsvertrag kann eine Sperrzeit auslösen, weil er als freiwillige Arbeitsplatzaufgabe gewertet wird.
Bei geschickter Gestaltung des Aufhebungsvertrages lässt sich aber das Sperrzeitrisiko vermeiden!
Verlassen Sie sich deshalb nicht auf Mustervorlagen oder Formulare!
Definition:
Wie es der Name schon sagt: Ein Aufhebungsvertrag ist ein
V e r t r a g zwischen
Arbeitnehmer und Arbeitgeber, der das Arbeitsverhältnis zu einem
bestimmten Zeitpunkt beendet.
Arbeitsvertrag - nur umgekehrt:
Eigentlich ist die Aufhebungsvereinbarung also das Gleiche wie ein Arbeitsvertrag, nur andersrum: Der Arbeitsvertrag lässt das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beginnen, der Aufhebungsvertrag lässt es einvernehmlich enden.
Der Unterschied:
Ohne Aufhebungsvertrag können Arbeitsverträge nur durch Kündigung, Tod oder andere schon vorhandene Vertragsabsprachen (z.B. Ablauf der Befristung, Eintritt in den Altersruhestand) beendet werden.
Beide Begriffe meinen dasselbe: Die Beendigung eines Arbeitsvertrages ohne Kündigung.
Wegen vieler Anfragen: Alles rechtlich dasselbe ...!
Davon zu unterscheiden ist streng genommen - aber "Abwicklungsvertrag" oder die "Abwicklungsvereinbarung".
Diese Verträge sollten die Bedingungen für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach einer Kündigung klären. Das passiert dann in der Regel in einem Kündigungsschutzprozess und wird dann "Vergleich" genannt.
Formvorschrift:
Ein Aufhebungsvertrag für ein Arbeitsverhältnis muss immer schriftlich erfolgen, weil es um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses geht.
Inhalt des Aufhebungsvertrages:
Für den Inhalt gibt es keine Vorschriften. Im Prinzip reicht die Aufnahme des Tages, der die Beendigung des Arbeitsvertrages festschreibt.
Üblicherweise enthält ein Auflösungsvertrag aber Vereinbarungen über...
Dabei ist er dann möglichst so formuliert, dass keine Nachteile für einen Arbeitslosgeldanspruch entstehen.
Arbeitnehmer können mit einem Aufhebungsvertrag
Für viele Arbeitgeber sind Aufhebungsverträge nämlich fast immer eine attraktive Alternative zur Kündigung mit drohendem Kündigungsschutzverfahren. Die meist erwartete Abfindungszahlung wiegt die Risiken arbeitsrechtlicher Auseinandersetzungen - die eine Gefahr für lange andauernde Verpflichtung zur Lohnzahlung ohne Gegenleistung bedeuten können - in der Regel mehr als auf.
Kaufmännisch betrachtet, wird eine Aufhebungsvereinbarung meist wirtschaftlicher sein als ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht. Deshalb gehen Arbeitgeber meist gern auf ein Gesprächsangebot zur Frage eines Auflösungsvertrages ein.
Achtung:
Bei Aufhebungsverträgen im Arbeitsrecht sind juristisch saubere und unmissverständliche Formulierungen unverzichtbar!
Verlassen Sie sich deshalb nicht auf Mustervorlagen oder Formulare!
Ein Risiko bei einem Aufhebungsvertrag besteht immer bei drohender Arbeitslosigkeit im Anschluss an die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Da der Arbeitsplatz freiwillig aufgegeben wird, ist meist eine Sperrzeit von 12 Wochen und evtl. die Anrechnung der Abfindung auf Arbeitslosengeld zu befürchten.
Warnung!
Ohne sicheren Anschlussjob ist ein Aufhebungsvertrag mit einem hohen Risiko für das Arbeitslosengeld verbunden.
Fragen Sie deshalb wegen etwaiger "Nebenwirkungen" vor der Unterschrift Ihren Anwalt oder Gewerkschaftsvertreter!
Negativfolgen bei Arbeitslosengeld sind vermeidbar, wenn ...
Zu viel "Juristendeutsch"?
Wir haben uns wirklich um eine verständliche Sprache bemüht, sind aber vielleicht schon zu lange Juristen.
Vielleicht kommen Sie mit Beiträgen der "schreibenden Zunft" besser zurecht:
SPIEGEL ONLINE17.05.2015
"Teure Trennung im Guten"
n-tv02.06.2015
"Gütliche Trennung - Aufhebungsvertrag statt Kündigung"
DIE WELT22.11.2013
"Wenn der Chef gefeuert werden soll"
Aachener Zeitung11.05.2015
"Ausweg Aufhebungsvertrag: Vor- und Nachteile der gütlichen Trennung"
SUEDWEST PRESSE16.03.2013
"Teure Trennung im Guten"
RP ONLINE09.02.2013
"Die Stolperfallen der Aufhebungsverträge"
Berlin.de05.04.2013
"Aufhebungsvertrag: Welche Risiken gibt es für den Arbeitnehmer?"
RA Daniel Marquard
Fachanwalt Arbeitsrecht
Mail: info@damm-pp.de
Große Theaterstraße 42
20354 Hamburg
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