Arbeitsrecht • Familienrecht • Mediation | Stand: 01.11.2023 |
Arbeitsrecht findet sich in zahlreichen Gesetzen und Verordnungen sowie in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und den einzeln abgeschlossenen Arbeitsverträgen.
Arbeitsrecht existiert zudem als ungeschriebenes Recht, nämlich wenn die so genannte "betriebliche Übung" ein gewisses Gewohnheitsrecht begründet hat. Ein typisches Beispiel hierfür ist der Anspruch auf Weihnachtsgeld, wenn es eine gewisse Zeit – mindestens 3 Jahre – ohne Vorbehalt gezahlt worden ist.
Weil es so viele verschiedene Rechtsquellen für das Recht im Arbeitsleben gibt, gilt eine Hierarchie:
Regeln mehrere Quellen des Rechts dasselbe Problem (z.B. Urlaub) gilt grundsätzlich die höherrangige Rechtsquelle (z.B. Gesetz geht vor Vertrag). Dies ist eine allgemeine Grundregel im Recht.
Im Arbeitsrecht gilt aber eine Ausnahme: Ist die Rechtsquelle mit dem niedrigeren Rang für den Arbeitnehmer günstiger, (z.B. Vertrag sagt 30 Tage Urlaub und das Gesetz nur 24), dann gilt die günstigere Quelle. Dies nennt sich Günstigkeitsprinzip.
Rechtsquelle | Regelungsinhalte |
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Arbeitsgerichtsgesetz | Regelt die Verfahrensabläufe vor den Arbeitsgerichten |
Arbeitssicherheitsgesetz | Regelt die Umsetzung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung unter Einbeziehung von Betriebsärzten |
Arbeitsstättenverordnung | Gilt für Arbeitsstätten, in denen das Arbeitsschutzgesetz gilt |
Arbeitszeitgesetz | Regelt z.B. die Obergrenzen der Arbeitszeit, Ausgleich für Nachtarbeit |
Betriebsverfassungsgesetz Personalvertretungsgesetz | Regelt die Arbeitnehmervertretung gegenüber dem Arbeitgeber |
Bundesurlaubsgesetz | Mindestregelungen für den Urlaub |
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung | Regelt im Fall der freiwilligen betrieblichen Altersversorgung die Mindestbedingungen |
Jugendarbeitsschutzgesetz | Mindestbedingungen für alle jugendlichen Arbeitnehmer |
Kündigungsschutzgesetz | Regelt den Kündigungsschutz in Betrieben mit in der Regel mehr als 5 Arbeitnehmern |
Mutterschutzgesetz | Schutzbestimmungen u.a. für Schwangere |
Nachweisgesetz | Mindestangaben für die Vertragsbedingungen |
Tarifvertragsgesetz | Regelt den möglichen Inhalt und die Ausgestaltung von Tarifverträgen |
Rechtsquelle | Regelungsinhalte |
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Tarifverträge | Tarifverträge können nur zwischen so genannten Tarifvertragsparteien abgeschlossen werden. Das sind die Gewerkschaften und die Arbeitgeberverbände. Zwar kann auch ein einzelner Arbeitgeber mit einer Gewerkschaft einen Tarifvertrag schließen, auf der anderen Vertragsseite steht aber eine Gruppe – nämlich die Gewerkschaft. Die Verträge gelten nur für die Mitglieder der betreffenden Gewerkschaft und die Mitglieder des betreffenden Arbeitgeberverbandes oder wenn die Geltung im Arbeitsvertrag vereinbart ist. Allgemeinverbindliche Tarifverträge gelten allerdings für alle Beschäftigten und Arbeitgeber einer Branche, also auch für Nichtmitglieder. Beispiele für allgemeinverbindliche Tarifverträge sind die für das Omnibus-, Bau-, Hotel- und Gaststättengewerbe, Gebäudereiniger-, Maler- und Lackierer- und Friseurhandwerk. |
Betriebsvereinbarungen | Die Betriebsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber. Sie muss schriftlich verfasst sein und gilt dann für alle Beschäftigte im Betrieb. Meist enthält sie Bestimmungen zur Ausgestaltung z.B. der Mitbestimmung, der Arbeitsabwicklung, der Kündigung oder der Arbeitszeit. |
Arbeitsverträge | Regeln das Vertragsverhältnis zwischen zwei Einzelnen – dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer. Mit dem Nachweisgesetz sind in § 2 die Mindestbestimmungen geregelt, die ein Vertrag enthalten muss:
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RA Daniel Marquard
Fachanwalt Arbeitsrecht
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