Grundregel: Keine Anwaltskostenerstattung im Arbeitsrechtsstreit!
Wer sich in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen von einem Rechtsanwalt vertreten lässt, muss die Anwaltskosten unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreits selber tragen. Nur Gerichtskosten werden nach dem Verhältnis von Obsiegen und Unterliegen verteilt.
Es gilt also nicht das sonst bei Zivilklagen herrschende Prinzip, nach dem der Verlierer eines Rechtsstreits in der ersten Instanz immer alle Kosten tragen muss!
Die Gerichts- und Anwaltskosten sind geregelt im
Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, müssen Sie sich über die Kosten des Arbeitsrechtsstreits meist keine Gedanken machen.
Ihre Rechtsschutzversicherung trägt in der Regel unter Abzug nur der vereinbarten Selbstbeteiligung alle Gebühren für Anwalt und Gericht, sofern einige Aussichten auf Erfolg bestehen.
Freie Anwaltswahl auch bei Rechtsschutzversicherung!
Sie dürfen auch als Rechtsschutzversicherter Ihren Wahlanwalt beauftragen, der sich dann für Sie um die Einholung der Kostenschutzzusage kümmert und alle Formalitäten aus dem Versicherungsvertrag erledigt.
Die meisten Rechtsschutzversicherer vermitteln allerdings lieber einen ihrer Vertragsanwälte und bieten vielfach Sofortberatung am Telefon an.
Beachten Sie bei der Anwaltswahl aber:
Die Versicherungsgesellschaften wählen Ihre Vertragsanwälte möglicherweise nach anderen Kriterien aus, als Sie es als Mandant tun würden. Gerade in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, deren Ausgang oft als existenziell wichtig empfunden wird, sollte auch "die Chemie" zwischen Anwalt und Mandant stimmen.
Wenn Sie in eingeschränkten wirtschaftlichen Verhältnissen leben, besteht die Möglichkeit, in gerichtlichen Verfahren Prozesskostenhilfe zu erhalten.
Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe bewirkt, dass wir Anwälte unsere Leistungen meist sehr viel günstiger zur Verfügung stellen und der Staat diese reduzierten Kosten dann ganz oder als zinsloses Darlehen übernimmt. Ausführliche Informationen finden Sie beim Bundesjustizministerium.
Prozesskostenhilfe beantragen?
Ein Antragsformular mit Erläuterungen haben wir für Sie in unserem Downloadbereich hinterlegt. Das Formular kann direkt am Bildschirm ausgefüllt werden.
Achtung Hamburger:
Bei uns in Hamburg gibt es diese staatliche Unterstützung nur für
Gerichtsverfahren. Außergerichtliche Anwaltstätigkeit (Beratung und Vertretung) wird nicht öffentlich gefördert.
In Hamburg können Sie sich für außergerichtliche Rechtsbetreuung aber an die
Öffentliche
Rechtsauskunft (ÖRA) wenden.
Anwaltskosten und Gerichtskosten am Arbeitsgericht richten sich nach den so genannten Gegenstandswerten, bzw. Streitwerten.
Im Arbeitsrechtsstreit werden Streitwerte z.B. wie folgt bemessen:
Wenn in einem Rechtsstreit mehrere Streitgegenstände behandelt werden, sind die Streitwerte zu addieren.
Beispiel:
Ein Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen von € 2.500,00 monatlich hat selbst gekündigt. Im Streit stehen restliche Urlaubsansprüche von 5 Tagen, ein qualifiziertes Arbeitszeugnis und das 13. Gehalt.
Streitgegenstand | Streitwert |
---|---|
Urlaub (2.500,00 ÷ 22 x 5) | 568,00 € |
Zeugnis (ein Bruttogehalt) | 2.500,00 € |
13. Gehalt (eingeklagte Bruttoforderung) | 2.500,00 € |
Gesamtstreitwert | 5.568,00 € |
Wenn Sie Ihren Streitwert ermittelt haben, können Sie die Gesamtkosten den nachfolgenden Tabellen entnehmen:
Viele arbeitsrechtliche Streitigkeiten lassen sich auch ohne Einschaltung des Gerichts erledigen. Die dabei anfallenden Anwaltsgebühren sind abhängig vom Umfang der Angelegenheit und deren Ausgang (mit oder ohne Vereinbarung). Es gibt eine relativ große Gebührenspanne. Die Mindest- und Maximalkosten können Sie nachfolgender Tabelle entnehmen:
Wert bis | Anwaltskosten von: | bis: * |
---|---|---|
500,00 € | 83,54 € | 254,07 € |
1.000,00 € | 147,56 € | 433,16 € |
1.500,00 € | 201,71 € | 612,26 € |
2.000,00 € | 255,85 € | 791,35 € |
3.000,00 € | 334,75 € | 1.052,32 € |
4.000,00 € | 413,64 € | 1.313,28 € |
5.000,00 € | 492,54 € | 1.574,25 € |
6.000,00 € | 571,44 € | 1.835,22 € |
7.000,00 € | 650,34 € | 2.096,19 € |
8.000,00 € | 729,23 € | 2.357,15 € |
9.000,00 € | 808,13 € | 2.618,12 € |
10.000,00 € | 887,03 € | 2.879,09 € |
13.000,00 € | 958,19 € | 3.149,47 € |
16.000,00 € | 1.029,35 € | 3.349,85 € |
19.000,00 € | 1.100,51 € | 3.585,23 € |
22.000,00 € | 1.171,67 € | 3.820,61 € |
..................** | .................** | .................** |
*Enthalten ist jeweils die Auslagenpauschale von max. € 20,00 die gesetzliche MWSt und 1,3 - 4,2 Gebühren nach RVG. Nicht enthalten sind etwaige Reisekosten und Abwesenheitsgelder.
**Der zuletzt genannte Streitwert ist kein Höchstwert! Kosten für höhere Gegenstandswerte bitte telefonisch unter 040/44 06 44 erfragen!
Das Arbeitsgericht berechnet nennenswerte Kosten nur dann, wenn es ein Urteil erarbeiten und verkünden muss.
Einigung ist gerichtskostenfrei!
Kommt es in der Güteverhandlung zu einer Erledigung des Rechtsstreits durch Vergleich, ist das Verfahren gerichtskostenfrei. Dann werden in einigen Fällen nur geringe Auslagenpauschalen in Rechnung gestellt.
Bei einem Vergleich erhöhen sich jedoch die Anwaltskosten um eine Vergleichsgebühr.
Die Gerichtskosten werden - anders als in sonstigen Gerichtsverfahren - erst nach dem Prozess in Rechnung gestellt. Es wird auch nur eine um 1/3 günstigere Gebühr erhoben.
Wert bis | Gerichtskosten |
---|---|
500,00 € | 70,00 € |
1.000,00 € | 106,00 € |
1.500,00 € | 142,00 € |
2.000,00 € | 178,00 € |
3.000,00 € | 216,00 € |
4.000,00 € | 254,00 € |
5.000,00 € | 292,00 € |
6.000,00 € | 330,00 € |
7.000,00 € | 368,00 € |
8.000,00 € | 406,00 € |
9.000,00 € | 444,00 € |
10.000,00 € | 482,00 € |
13.000,00 € | 534,00 € |
16.000,00 € | 586,00 € |
19.000,00 € | 638,00 € |
22.000,00 € | 690,00 € |
..................* | .................* |
*Der zuletzt genannte Streitwertwert ist kein Höchstwert! Kosten für höhere Gegenstandswerte bitte telefonisch unter 040/44 06 44 erfragen!
Wert bis | ohne Vergleich* | mit Vergleich** |
---|---|---|
500,00 € | 157,68 € | 211,23 € |
1.000,00 € | 261,80 € | 357,00 € |
1.500,00 € | 365,93 € | 502,78 € |
2.000,00 € | 470,05 € | 648,55 € |
3.000,00 € | 621,78 € | 860,97 € |
4.000,00 € | 773,50 € | 1.073,38 € |
5.000,00 € | 925,23 € | 1.285,80 € |
6.000,00 € | 1.076,95 € | 1.498,21 € |
7.000,00 € | 1.228,68 € | 1.710,36 € |
8.000,00 € | 1.380,40 € | 1.923,04 € |
9.000,00 € | 1.532,13 € | 2.135,46 € |
10.000,00 € | 1.683,85 € | 2.347,87 € |
13.000,00 € | 1.820,70 € | 2.539,46 € |
16.000,00 € | 1.957,55 € | 2.731,05 € |
19.000,00 € | 2.094,40 € | 2.922,64 € |
22.000,00 € | 2.231,25 € | 3.114,23 € |
..................*** | .................*** | .................*** |
*Enthalten ist jeweils die Auslagenpauschale von max. € 20,00 die gesetzliche MWSt und 2,5 - 3,5 Gebühren nach RVG. Nicht enthalten sind etwaige Reisekosten und Abwesenheitsgelder.
**Wenn Streitgegenstände mit verglichen werden, die bei Einleitung des Verfahrens noch nicht Gegenstand der Klage waren, erhöhen sich die Anwaltskosten entsprechend!
***Der zuletzt genannte Streitwert ist kein Höchstwert! Kosten für höhere Gegenstandswerte bitte telefonisch unter 040/44 06 44 erfragen!
RA Daniel Marquard
Fachanwalt Arbeitsrecht
Mail: info@damm-pp.de
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