Arbeitsrecht • Familienrecht • Mediation Stand: 01.11.2023
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Arbeitszeugnis + Zeugniscodes
Auf Zwischentöne achten!


Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses besteht grundsätzlich ein arbeitsrechtlich gesicherter Anspruch des Arbeitnehmers auf Erteilung eines Zeugnisses (§ 630 BGB i.V.m. § 113 Gewerbeordnung).

Man unterscheidet im Arbeitsrecht zwei Zeugnisarten:

Bei berechtigtem Interesse kann ein Mitarbeiter auch während des bestehenden Arbeitsverhältnisses

verlangen.

In fast allen Branchen ist es üblich, ein qualifiziertes Zeugnis zu erteilen. Ausnahmen bestehen nur bei sehr kurzen Arbeitsverhältnissen.

Hier stellt sich nun die Frage, welche Inhalte ein qualifiziertes Zeugnis haben muss und nach welchen Grundsätzen eine Bewertung des Arbeitnehmers zu erfolgen hat.


Inhalt qualifiziertes Zeugnis

  • Persönliche Daten
  • Art und Dauer der Beschäftigung
  • Aufgabenbeschreibung
  • Beurteilung der Leistung
  • Soziale Kompetenz, d.h. Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen, Mitarbeitern
  • Schlussformulierung (Danken-Bedauern-Formel, Zukunftswünsche)
  • Datum, Unterschrift

Das korrekte qualifizierte Arbeitszeugnis

Für die Erstellung qualifizierter Zeugnisse hat die Rechtsprechung drei Grundsätze entwickelt, die von Arbeitgebern einzuhalten sind:

Grundsatz der Zeugniswahrheit und Zeugnisklarheit

Danach müssen die über den Mitarbeiter gemachten Aussagen objektiv wahr sein. Das Zeugnis muss alle wesentlichen Tatsachen und Bewertungen enthalten, die für eine Gesamtbeurteilung des Bewerbers bedeutsam und für den künftigen Arbeitgeber von Interesse sind. Das schließt z.B. aus, dass einmalige "Ausreißer" egal ob sie negativ oder positiv für den Arbeitnehmer sind, in ein Zeugnis aufgenommen werden.

Grundsatz der Wahrung des Interesses Dritter

Unwahre Aussagen, die einen künftigen Arbeitgeber über bestimmte Eigenschaften des Arbeitnehmers täuschen können, müssen unterbleiben.

Grundsatz der Wahrung des Interesses des Mitarbeiters

Zeugnisse dürfen das berufliche und wirtschaftliche Fortkommen des Mitarbeiters nicht behindern. Darüber hinaus sind Zeugnisaussagen zwar objektiv, jedoch wohlwollend und berufsfördernd zu fassen.


Formulierungsscala für Zeugnisse

Für die Leistungsbeurteilung hat sich folgende Formulierungsskala der Arbeitsgemeinschaft selbständiger Unternehmer in vielen Bereichen sozusagen als Standard durchgesetzt.

Sehr gute Leistungen

Gute Leistungen

Befriedigende Leistungen

Ausreichende Leistungen

Mangelhafte Leistungen

Ungenügende Leistungen


Zeugniscodes - Geheime Botschaften in Arbeitszeugnissen

Arbeitszeugnisse können verschlüsselte Aussagen enthalten, in Bezug auf die Beurteilung der Leistung, der sozialen Kompetenz und der Schlussformulierung.

Grundlage von verschlüsselten Aussagen können bestimmte Codes, aber auch gezielte Auslassungen sein. Fehlt in einem Zeugnis z.B. im Zusammenhang mit der sozialen Kompetenz des Arbeitnehmers eine Aussage über das Verhalten gegenüber Vorgesetzten, kann dies auf erhebliche Konflikte hinweisen.

Ein allgemeingültiger Beurteilungscode existiert jedoch nicht. Es kommt entscheidend auf den Gesamtzusammenhang an und ob der Zeugnistext "rund" und ausgewogen ist.


Zeugniscodes - Beispiele

Dieser nette Text im Zeugnis ...... bedeutet vielleicht wirklich:
Alle Arbeiten mit großem Fleiß und Interesse erledigt.Zwar eifrig, aber nicht besonders erfolgreich.
Hat sich im Rahmen seiner Fähigkeiten eingesetzt.Hat getan was er konnte, aber viel ist dabei nicht herausgekommen.
Wegen seiner Pünktlichkeit war er stets ein gutes Vorbild.War (außer pünktlich) in jeder Hinsicht eine Niete.
Wir haben uns in gegenseitigem Einverständnis/ Einvernehmen getrennt.Wir haben ihm gekündigt bzw. ihm nahe gelegt, selbst zu kündigen.
Sie bemühte sich, den Anforderungen gerecht zu werden.Sie hat es aber nicht geschafft.
War mit Interesse bei der Sache.Hat sich interessiert, aber nichts geleistet.
Zeigte für die Arbeit Verständnis.Machen sollten die Arbeit dann aber andere.
Erledigte die ihm übertragenen Arbeiten mit Fleiß und war stets willens, sie termingerecht zu beendenAbsolut unzureichende Leistungen.
... mit großem Eifer und dabei erfolgreich an die Aufgabe herangemacht Das Ergebnis der Leistungen waren dennoch mangelhaft.
Hat sich im Rahmen seiner Fähigkeiten eingesetzt.Der Rahmen war wohl sehr eng, denn die Leistung ist schlecht.
Hat alle Arbeiten ordnungsgemäß erledigt.Ist ein Bürokrat, der keine Eigeninitiative aufbringt.
Hat alle Arbeiten ordentlich erledigt.dto.
Wir lernten ihn als umgänglichen Kollegen kennen. Viele sahen ihn lieber gehen als kommen.
Er ist ein zuverlässiger (gewissenhafter) Mitarbeiter. Zur Stelle, wenn man ihn braucht; allerdings nicht immer brauchbar.
Er verfügt über Fachwissen und zeigt ein gesundes Selbstvertrauen."Große Klappe", von Fachwissen völlig ungetrübt.
Er war Neuem gegenüber stets aufgeschlossen.Aber nicht, um es zu integrieren + zu verarbeiten.
Mit seinen Vorgesetzten ist er gut zurechtgekommen.Ein Mitläufer, der sich gut zu verkaufen weiß.
Er war sehr tüchtig und wusste sich gut zu verkaufen.Ein sehr unangenehmer, überheblicher Mitarbeiter.
Seine Geselligkeit trug er stets zur Verbesserung des Betriebsklimas bei.Er neigte zu übertriebenem, exzessivem Alkoholgenuss.
Für die Belange der Mitarbeiter bewies er immer Einfühlungsvermögen.Suchte ständig Sexkontakte zu Mitarbeiterinnen.
... umfassendes Verständnis für die Belange der Belegschaft bewiesen.Homosexuelle Aktivitäten im Unternehmen.
Im Kollegenkreis galt er als toleranter Mitarbeiter.Für Vorgesetzte dagegen war er ein schwerer Brocken.

Alles verstanden?

Testen Sie das doch mal im amüsanten Zeugnis-Quiz von SPIEGEL ONLINE!

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RA Daniel Marquard
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