Arbeitsrecht • Familienrecht • Mediation Stand: 01.11.2023
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Arbeitsrecht - was ist das?
Arbeitsgesetze | Definition | Rechtsgrundlagen


Arbeitsrecht findet sich in zahlreichen Gesetzen und Verordnungen sowie in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und den einzeln abgeschlossenen Arbeitsverträgen.

Arbeitsrecht existiert zudem als ungeschriebenes Recht, nämlich wenn die so genannte "betriebliche Übung" ein gewisses Gewohnheitsrecht begründet hat. Ein typisches Beispiel hierfür ist der Anspruch auf Weihnachtsgeld, wenn es eine gewisse Zeit – mindestens 3 Jahre – ohne Vorbehalt gezahlt worden ist.

Weil es so viele verschiedene Rechtsquellen für das Recht im Arbeitsleben gibt, gilt eine Hierarchie:


Rangordnung

Regeln mehrere Quellen des Rechts dasselbe Problem (z.B. Urlaub) gilt grundsätzlich die höherrangige Rechtsquelle (z.B. Gesetz geht vor Vertrag). Dies ist eine allgemeine Grundregel im Recht.

Im Arbeitsrecht gilt aber eine Ausnahme: Ist die Rechtsquelle mit dem niedrigeren Rang für den Arbeitnehmer günstiger, (z.B. Vertrag sagt 30 Tage Urlaub und das Gesetz nur 24), dann gilt die günstigere Quelle. Dies nennt sich Günstigkeitsprinzip.



Gesetze und Verordnungen

RechtsquelleRegelungsinhalte
Arbeits­gerichts­gesetzRegelt die Verfahrensabläufe vor den Arbeitsgerichten
Arbeits­sicherheits­gesetzRegelt die Umsetzung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung unter Einbeziehung von Betriebsärzten
Arbeits­stätten­verordnungGilt für Arbeitsstätten, in denen das Arbeitsschutzgesetz gilt
Arbeitszeit­gesetzRegelt z.B. die Obergrenzen der Arbeitszeit, Ausgleich für Nachtarbeit
Betriebs­verfassungs­gesetz PersonalvertretungsgesetzRegelt die Arbeitnehmervertretung gegenüber dem Arbeitgeber
Bundes­urlaubs­gesetzMindestregelungen für den Urlaub
Gesetz zur Ver­bess­erung der be­trieb­lichen Al­ters­ver­sor­gungRegelt im Fall der freiwilligen betrieblichen Altersversorgung die Mindestbedingungen
Jugend­arbeits­schutz­gesetzMindestbedingungen für alle jugendlichen Arbeitnehmer
Kündigungs­schutzgesetzRegelt den Kündigungsschutz in Betrieben mit in der Regel mehr als 5 Arbeitnehmern
MutterschutzgesetzSchutzbestimmungen u.a. für Schwangere
NachweisgesetzMindestangaben für die Vertragsbedingungen
Tarif­vertrags­gesetzRegelt den möglichen Inhalt und die Ausgestaltung von Tarifverträgen



Verträge und Vereinbarungen

RechtsquelleRegelungsinhalte
TarifverträgeTarifverträge können nur zwischen so genannten Tarifvertrags­parteien abgeschlossen werden. Das sind die Gewerk­schaften und die Arbeit­geberverbände. Zwar kann auch ein einzelner Arbeitgeber mit einer Gewerkschaft einen Tarifvertrag schließen, auf der anderen Vertrags­seite steht aber eine Gruppe – nämlich die Gewerkschaft. Die Verträge gelten nur für die Mitglieder der betreffenden Gewerkschaft und die Mitglieder des betreffenden Arbeitgeberverbandes oder wenn die Geltung im Arbeitsvertrag vereinbart ist. Allgemeinverbindliche Tarifverträge gelten allerdings für alle Beschäftigten und Arbeitgeber einer Branche, also auch für Nichtmitglieder. Beispiele für allgemeinverbindliche Tarifverträge sind die für das Omnibus-, Bau-, Hotel- und Gaststättengewerbe, Gebäudereiniger-, Maler- und Lackierer- und Friseurhandwerk.
Betriebs­vereinbarungenDie Betriebsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen Betriebs­rat und Arbeitgeber. Sie muss schriftlich verfasst sein und gilt dann für alle Beschäftigte im Betrieb. Meist enthält sie Bestimmungen zur Aus­gestaltung z.B. der Mitbestimmung, der Arbeits­abwicklung, der Kündi­gung oder der Arbeitszeit.
ArbeitsverträgeRegeln das Vertragsverhältnis zwischen zwei Einzelnen – dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer. Mit dem Nachweisgesetz sind in § 2 die Mindestbestimmungen geregelt, die ein Vertrag enthalten muss:
  • Vertragsparteien
  • Beginn des Arbeitsverhältnisses
  • Tätigkeitsbeschreibung
  • Gehalt/Lohn
  • Arbeitszeit
  • Urlaub
  • Kündigungsfristen

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